Sensorik Sachsen mit dem Bronze Label ausgezeichnet

Das Cluster Sensorik Sachsen wurde mit dem Exzellenzlabel in Bronze ausgezeichnet.

Am 25. März war es geschafft, das Cluster Sensorik Sachsen erhielt die Urkunde und die Auszeichnung für Exzellentes Management.

„Diese Bronze Auszeichnung ist nur der erste Schritt auf dem Weg, den wir mit diesem Projekt gehen, denn für uns hat Exzellenz bei Sensorik und Management den obersten Stellenwert“ sagt Dirk Vogel, Projektleiter des Sensorik Clusters.

Die antragstellenden Organisationen müssen ihren Status als “Cluster-Organisation” im Sinne der Definition der Europäischen Kommission nachweisen, indem sie eine Reihe von so genannten “Eignungskriterien für Exzellenzlabels für Clustermanagement” erfüllen. Dieses neue Merkmal ist eines der Hauptergebnisse der Überarbeitung der Kennzeichnungsverfahren im Rahmen des Projekts “ECEI – Phase II”. Die neue Reihe von Förderkriterien konzentriert sich auf:

  • Vorhandensein einer real existierenden technologisch/sektoral/regional ausgerichteten Cluster-Initiative mit einem engagierten Clustermanagement von mindestens 0,5 Vollzeitäquivalenten und mindestens 15 eindeutig engagierten Cluster-Teilnehmern, die mehrheitlich aus dem privaten Sektor stammen.
  • Die Clustermanagement-Organisation muss die “Verbesserung der Zusammenarbeit, der Vernetzung und des Lernens” unterstützen und “spezialisierte und maßgeschneiderte Unternehmensunterstützung bereitstellen oder kanalisieren”, um innovative Aktivitäten, insbesondere für KMU, zu fördern. Das Clustermanagement erleichtert oder implementiert eine Mindestanzahl von Dienstleistungen (≥ 5 verschiedene Aktivitäten im vergangenen Jahr), die sich auf ≥ 2 verschiedene definierte strategische Prioritätsbereiche beziehen.
  • Die Clustermanagement-Organisation ist in der European Cluster Collaboration Platform (ECCP) gelistet.

Die Bewertung dieser Kriterien liegt im Ermessen des jeweiligen Benchmarking-Experten. Nach der Durchführung eines Benchmarking-Interviews wird der Experte gebeten, der ESCA sein individuelles Urteil über den Erfüllungsgrad der oben genannten Kriterien mitzuteilen, einschließlich einer Zusammenfassung, ob ein Qualitätslabel vergeben werden sollte oder nicht. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Gütesiegels liegt bei der ESCA.

2022 03 30